• wenn ich etwas bei ebay kaufe und es ist defekt und ich es dewegen zurückschicken muss. muss mir der verkäufer auch die neu angefallenen versandkosten erstatten?
    ich meine bezüglich des ebay rechts - nicht in anbetracht aufs deutsche recht, da ich grade in kanada bin.

    Chuck Norris isst keinen Honig... Er kaut Bienen

  • Ich denke schon, daß er dir dann die Kosten erstatten muß. Es sei denn, es wurde als ausdrücklich defekt verkauft. Dann hast du Pech und kannst nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

    "Du bist und bleibst a Mensch und du kannst eben net deine menschlichkeit überwinden."

    Dennis_50300

  • afaik ist die erstattung von porto- und verpackungskosten eine kulanzregelung. will sagen, du kannst es nicht fordern aber danach fragen schadet nicht. bei vielen online-shops steht die jeweils geltende regelung in den agb. für diese und die ebayhändler gilt das gleiche recht: fernabsatzgesetz.

    Einmal editiert, zuletzt von Zilch (11. Juni 2008 um 20:56)