--- Der Small Talk - Thread ---

  • Briefwahl geht eh fast in der ganzen Welt?

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    Stolzer Besitzer eines 3dfx Voodoo5 6000 AGP Prototypen:

    • 3dfx Voodoo5 6000 AGP HiNT Rev.A-3700

    [//wp.xin.at] - No RISC, no fun!

    QotY: Girls Love, BEST Love; 2018 - Lo and behold, for it is the third Coming; The third great Year of Yuri, citric as it may be! Edit: 2019 wasn't too bad either... Edit: 2020... holy crap, we're on a roll here~♡!

    Quote Bier.jpg@IRC 2020: "Je schlimmer der Fetisch, desto besser!"

  • Kann ich auch nicht nachvollziehen... wenn ich in der Türkei rumgammel, während in Deutschland gerade wahlen abhalten werden,
    kann ich da auch nicht ins nächste Cafe gehen und nen Kreuzchen machen.

    @Hutze
    Demokratie ist nicht schlecht, nur hätten vielleicht ein paar Leute in Deutschland gerne mal eine und nicht diese Wirtschaftsdiktatur (mit simulierter Demokratie im Vordergrund
    um den den deutschen Bildzeitungsleser und Möchte-Gern-Gutmensch ruhig zu halten). :thumbup:


    Genau das denke ich auch.
    Wieso sind in Deutschland offizielle Wahlen für den türkischen Präsidenten? Geht es uns in Deutschland was an? Ist doch das Problem der Türken, wen die wählen und nicht das Problem der BRD. Aber naja, wir haben ja den Krieg angefangen, da muss das so sein... :rolleyes:

    "Du bist und bleibst a Mensch und du kannst eben net deine menschlichkeit überwinden."

    Dennis_50300

  • Werden eigentlich wirklich alle Telefonanschlüsse (ISDN / Analog) in Deutschland bis 2015 auf Voice over Internet Protocol umgestellt? Der Kundenberater der Telekom hat mir das gerade am Telefon erzählt.

    Und wenn dem so ist - warum eigentlich? Es muss doch noch ein ausreichend großer Markt für richtige Telefonie übrig sein.

  • Soweit ich weiß will die Telekom das klassische Telefonnetz los werden, da es einfach zu teuer ist.
    Sie müssen z.B. für die 60V des analogen Netzes eine Notstromversorgung bereit stellen, usw.

  • Du brauchst einen VoIP kompatiblen Router mit integrierter "Telefonanlage". Da kannst dein normales Telefon dann dran anklemmen.

  • Soweit ich weiß bleiben die alten analogen Telefonanschlüsse beim Endkunden so wie sie sind. Die VoIP Umstellung findet für diese Kunden in der "Vermittlungsstelle" statt, damit Oma Edeltraud und Opa Eberhardt nix mitbekommen. Nur wer noch das klassische DSL hat (Splitter + Modem) wird zwangsumgestellt. Wie das bei ISDN ausschaut weiß ich jetzt nicht, aber ich denke die wird man auch umstellen. Angeblich soll die Umstellung bis 2016 abgeschlossen sein.

  • Ja das stimmt. Hab gehört die Telekom will bis 1.1.2017 keinen ISDN Anschluß mehr haben.
    ISDN Bestellen soll angeblich mittlerweile (weiss nicht ob das stimmt) sehr kurios sein mit Frage und Antwort spielchen ob man das wirklich braucht...

  • Eben. Deswegen mag ich den Mist auch nicht.
    Und: Man hat keine Netzredundanz mehr, d.h. Netz weg, dann geht weder mail noch Telefon :adsh:
    Momentan geht bei Ausfall wenigstens eins von Beiden.
    Ich denke über einen Anbieterwechsel nach, nur gibts in unserer Region leider kaum Alternativen. Und nur Mobiltelefon? Genauso unsinnig :(

  • Ist doch klar: Bei VoIP kann man einfacher rumschnüffeln...


    So schauts aus.

    Vor allem geht es darum, merklich Kosten zu sparen. Die DTAG kann dann etliche Gebäudestandorte schließen. Die Konkurrenz wird in Mischgebieten auch in Richtung VoIP gehen. Warum? Sonst müssten sie die Gebäudestandorte betreiben, deren Mitbenutzung sie derzeit sehr günstig bei der DTAG mieten.

    Klar kann man VoIP aufzeichnen und wiedergeben. Es sollte aber, ich bin natürlich kein Geheimdienstexperte, seit Jahren "problemlos" möglich sein. Es geht hier bei der Umstellung ja lediglich um die Kundenleitung. Innerhalb der Netze wird AFAIK ohnehin schon lange mit Paketen telefoniert.

  • Hiermit wende ich mich an Euch und bitte um Eure Meinung.

    In einem 8 monatigen Rechtsstreit mit einem Streitwert von knapp 3000.-€ nahm ich mir einen Anwalt, der sich an meinen Gegner (Händler) gewandt hat. Dieser nahm sich seinerseits einen Anwalt und das Ding nachm seinen Lauf. Kurz bevor es zur Klage meinerseits kam stellte sich heraus, dass der Fehler an einer nicht für mich erkennbaren Sache lag - dennoch aber auf meiner Seite.
    Die Akte ist nun geschlossen und es geht um die entstandenen Kosten.
    Die Kostennote meines Anwalts habe ich selbstverständlich beglichen. Nun stellt aber der gegnerische Anwalt seine Kosten ebenfalls mir in Rechnung. Diese muss ich aber, nach geltendem Recht, nur begleichen, wenn der Rechtstreit von mir mutwillig herbeigeführt wurde. Da dies aber nachweislich nicht der Fall ist, so mein Anwalt, muss ich die Kostennote des gegnerischen Anwalts nicht begleichen, da es ja die Entscheidung des Händlers sei sich einen Anwalt zu nehmen oder nicht.
    Der Händler beschwert sich nun bei mir persönlich, dass ich diese Kosten noch bitte begleichen möchte. So der derzeitige Stand.

    Mein Gefühl sagt mir, ich habe das verursacht - also muss ich auch die Kosten tragen. Das Gesetz hingegen sagt, ich muss es nicht, weil es nicht mein Problem ist, dass sich der Gegner einen Anwalt nimmt anstatt es selbst zu regeln.
    Das ist nun mein Dilemma - also ringe ich mit meinem Gewissen.

    Mein Verhältnis zum Händler war bis dato stets gut und professionell. Er hat sich in der Streitsache, bevor es zum Rechtsstreit kam, aber sehr unkulant verhalten und hat auch einen absurden Vorschlag gemacht, er wolle in Kommission die Ware für mich als gebraucht verkaufen, obwohl noch in der Gewährleistung, worauf ich mich nicht einließ weil der Verlust zu hoch gewesen wäre.

    Wie seht Ihr das?

    - Backfire -

  • Schwer zu beurteilen, wenn man die genauen Details nicht kennt (was genau war der Fehler, worin lag die ursprüngliche Ungewißheit darüber wer nun "schuld" sei? Auf Basis welcher vorhandener und welcher fehlender Informationen bist du davon ausgegangen im Recht zu sein?).

    Gefühlsmäßig würde ich sagen, ich würde die Übernahme der Kosten ablehnen. Schließlich hat der Händler selbst über die Kenntnisse, Fähigkeiten, Reputation und damit auch den PREIS seines Anwalts entschieden. Somit oblag es ihm, die Kosten seiner Rechtsvertretung zu definieren. Was wenn er einen sauteuren Staranwalt herangezogen hätte, würdest das 4-fache auch zahlen?

    Aber wie gesagt, es ist schwer zu urteilen ohne den exakten Hergang zu kennen.

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