Die AGB'S von ebay sind bestandteil des vertrages der geschlossen wird. auf ebay herrscht keine privatautonomie. ähnlich wirst es auch in dem hier schon zitierten link finden, in dem der BGH nicht die "unmöglichkeit" aus § 275 BGB angenommen hat, sondern sich allein auf die AGB's bezieht:
http://www.legal-webhosting.com/1/post/2012/03…enden-darf.html
AGB'S werden nur dann ungültig wenn diese entweder nicht bei vertragschluss einsehbar waren bzw. vorlagen oder wenn sie eine seite unangemessen benachteiligen vgl. § 305c BGB. und "nichtig" werden die AGBs nicht weil ein fehler drin ist, da man dafür die salvatorische klausel nutzt und der fehler erst einmal festgestellt werden muss innhalb des rechtsstreites. nichtig würde weiter bedeuten, dass das ganze vertrag rückabgewickelt würde, dass hieße jede auktion, die aufgrundlage dieser AGBs geschlossen würde, könnte man aufgrund dieser präjudiz rückabwickeln. AGB's greifen immer vor den gesetzlichen regelungen (in diesem falle § 433 BGB) als art lex specialis, es sei denn dass sie gegen die sitte verstoßen oder eben unangemessen benachteiligen.
und von diesen "frag einen anwalt" foren rate ich genauso ab. ich hab einen abschluss in versicherungsrecht (da kommt man um schuldrecht nicht herum) und mach das somit beruflich, muss ich immer nur mit dem kopf schütteln, was da manche anwälte von sich geben (z.B. schadensersatz aus einem versicherungsvertrag nach § 823 BGB ). wenn fachanwälte für erbrecht was zum z.B. thema betriebliche renten erzählen kommt genauso viel käse bei rum wie ein einem laienforum. und frag dich mal wieso in diesen foren unter jeder anwaltsantwort steht, dass er mehr nur kostenpflichtig vom anwalt persönlich erfahren könnte. ein anwalt verdient kein geld damit, dass er in einem forum die lösung schreibst oder du mit ihm sprichst und er dir für eine halbe stunde 50 EUR abrechnet und du dein problem allein löst. er verdient damit geld, dass er 100 briefe schreibt (egal ob es nur vorlagen sind, die er nur selbst aus dem inet nimmt) oder am besten noch für dich klagt. ob er gewinnt oder nicht, ist nur reputationssache. also unterstell ich dem forum eher eine vermittlungstätigkeit..
also wäre mein rat, wenn ein problem im raum steht was wirklich ernst zu werden scheint, geh zu einem fachanwalt (erbsache - familienrecht, versicherung - versicherungsrecht usw.), was wesentlich mehr erfolg verspricht und lass dir immer erzählen warum er was genau wann macht - wenn der nämlich mist macht, kannst du ihn dafür genauso haftbar machen.
bei leichten fragen würde allerdings auch die verbraucherzentrale gut weiterhelfen können, die kann auch einfach anrufen und sich mit einem verbinden lassen. ich würd da kein jahrhundertproblem mit denen besprechen, aber für die kleinen katastrophen des alltags reicht es dicke.
schade nur, dass für karlson sich das mehr oder weniger schon geklärt hat