Auch wenn das ein eher abstraktes Konzept ist: Das Abomodell macht mich zu einem Leiher. Ich will meine Software aber nicht leihen, ich will sie a.) entweder frei bekommen oder b.) kaufen und besitzen. Genau so sehe ich das auch bei Mediendaten.
Auch auf die Gefahr hin das das hier manchem nicht gefällt: In der deutschen Rechtsprechung/Juristerei ist es höchst umstritten ob Software überhaupt gekauft werden kann, viele wenn nicht die meisten Juristen vertreten inzwischen die Ansicht das du ohnehin, Installationsmedien etc. hin und her, nur Nutzungslizenzen erwirbst - niemals "Eigentum" wie bei einem Buch.
Das hat effektiv zwar kaum Auswirkungen darauf was ich darf oder nicht darf mit der Software und ist unabhängig davon ob die Softwarefirma (in dieser Logik fälschlicherweise) von einem "Kauf" spricht, auch "Kaufverträge" würden im Prinzip gültig bleiben aber...
Wäre jetzt kompliziert die Argumentationen für beide Seiten voll auszurollen und würde diesen Thread sprengen aber im Endeffekt hängt sich die Argumentation daran auf, das man im deutschen Urheberrecht eh nur Lizenzen vergeben kann, Rechte bleiben eigentlich eh immer beim Urheber (bei Software dem Programmierer, nicht der Firma, die aber dann eine automatisch eine Exklusivlizenz zur Wahrnehmung aller Verwertungsrechte bekommt). Lediglich bei dem Verkauf von "dinglichen Originalwerken" wie bei einem Gemälde gibt es eine Art Kauf. Bei Software kommt es dir aber ja auf die "Information" an und nicht auf die CD, zumal die Information ja auch das einzig Urheberrechtlich geschützte daran ist und du die gleiche Software ja vollkommen gleichwertig völlig ohne extra Medium "kaufen" kannst (und in Deutschland nur Dinge, nicht aber Rechte und immaterielles verkauft werden kann) sowie prinzipiell völlig gleichwertige Kopien erstellen kannst (wird bei einem Buch schwieriger) und damit auch die Bindung an das "Original" stark relativiert ist...
Aktuell gehen die Gerichte noch größtenteils davon aus das es sich solange die Software mit Installationsmedium geliefert wurde um einen "Kauf" handelt, sonst um Nutzungslizenzen. Hat als Auswirkung das man Software "gebraucht" weiter verkaufen können muss, weil das bei erworbenen Dingen so sein muss (was ja etwas witzlos ist weil was ist gebraucht? Prinzipiell könnte ich ja beliebig viele gleichwertige Kopien erstellen und prinzipiell altert Software selber ja nicht). Bei Nutzungslizenzen wäre das nicht so.
Zumal selbst bei einem "Kauf" das ganze zusätzlich Nutzungslizenzen beinhalten muss, da du ja bei der Nutzung automatisch (Teil-)Kopien erstellst (und sei es nur weil du das Programm in den Arbeitsspeicher lädst) was sonst durch das Urheberrecht erstmal verboten wäre. Hier wird inzwischen meist argumentiert das wenn du z.B. die Erlaubnis hast eine Software zu nutzen, dir alle Rechte die dafür zwingend notwendig sind dir automatisch erteilt werden solange der Urheber in seinem Vertrag mit dir (oder die verwertende Firma) nichts gegenteiliges reinschreibt.
Juristische Korintenscheißerei aber nuja.