das Aus für Nethands/PYS??

  • seit gestern Abend ist das Nethands Projekt erstmal down

    auf der HP steht derzeit folgendes:

    TRADEMARK INFORMATION
    3DFX, 3DFX INTERACTIVE, the 3dfx Logo, STB, STB Systems and Design, the STB Logo, VOODOO, VOODOO GRAPHICS, Glide, M-BUFFER, T-BUFFER are registered trademarks or trademarks of NVIDIA Corporation in the United States and/or other countries.

    Mein System (mit Final-Update =))

  • "verpflichtet ist auf seiner Internetseite bestimmte Informationen, wie beispielsweise seine Anschrift, Telefonnummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer, anzugeben"

    Wenn es wie er sagt "nur" um die Informationsplicht geht sehe ich da keine Probleme. Für Teledienste ist es notwendig, dass auf der Seite Daten über den Betreiber hinterlegt werden, bei den Amis ist das doch auch Standard soviel ich weiß.

    Ich würde mich an ihrer Stelle mal von einem rechtskundigen beraten lassen, so dass alle Informationen korrekt auf der Seite dargestellt werden.
    Dadurch entsteht dann auch kein weiterer Kostenaufwand (bis auf Abmahnung :( ).

    THIS! IS!! SIGNATURE!!!

  • wenn das nicht weitergeht dann sehe ich mich gezwungen nethands nachzuprogrammieren... :)
    wenn ich nur zeit dafür hätte... :(
    hoffe die werden weitermachen...
    man könnte ihnen ja die 250 € spenden - jeder user 1 € wäre doch fair oder? für so ein service mal 1€ herzugeben ist doch nichts schlimmes oder?

  • Haha, das Impressum fehlt ich beömmel mich schon wieder, damit haben die schon einige zur Kasse gebeten :D aber Nethands hat da noch Glück mit 250€ ich glaub der maximalwert liegt das so bei 20.000€ den du berappen darfst wenn du pech hast und kein Impressum angegeben hast.

    [Blockierte Grafik: http://download.chaos-raid.de/xhtml.gif]
    AMD Athlon64 3200+ :: MSI K8N Neo2 :: AOpen Aeolus 6800U :: G-e-i-l 1024MB RAM (DDR400, CL 2.5) :: Maxtor 120GB :: Hitachi 160GB :: NEC3520 DVD-RW :: AOpen 52x CD-R :: Creative Audigy :: Razer Diamondback

    [ Alan Wake ]

  • Zitat

    Original von Voodoo66
    Haha, das Impressum fehlt ich beömmel mich schon wieder, damit haben die schon einige zur Kasse gebeten :D aber Nethands hat da noch Glück mit 250€ ich glaub der maximalwert liegt das so bei 20.000€ den du berappen darfst wenn du pech hast und kein Impressum angegeben hast.

    Das denk ich auch!
    Nun mal im ernst, was sind bei uns schon 250€ für nen Anwalt? Mich wundert es ernsthaft, dass die ned mehr zahlen müssen. Soll aber jetzt nicht heißen, dass ich das gutfinde, aber wer weiß, bei den Amis hätten die jetzt sicher ne Millionen Klage am Hals, wo sich irgend ein Verrückter ne goldene Nase verdienen will :mauer:

    THIS! IS!! SIGNATURE!!!

  • 250€, am einfachsten wäre es doch wenn die drei zusammen legen und dann einfach ein Impressum einbaun! Die kommen noch super günstig damit weg!!

    [Blockierte Grafik: http://download.chaos-raid.de/xhtml.gif]
    AMD Athlon64 3200+ :: MSI K8N Neo2 :: AOpen Aeolus 6800U :: G-e-i-l 1024MB RAM (DDR400, CL 2.5) :: Maxtor 120GB :: Hitachi 160GB :: NEC3520 DVD-RW :: AOpen 52x CD-R :: Creative Audigy :: Razer Diamondback

    [ Alan Wake ]

  • 3dcenter>
    Deutschland, einig Anwalts-Land: Ein Rechtsanwalt im Auftrag einer nicht näher bezeichneten Person oder Firma scheint Nethands wegen eines fehlenden Impressums kostenpflichtig abgemahnt zu haben (Nethands stellen einen interessanten Dienst zur Verfügung, mit welchem man Daten zu seiner kompletten Computer-Konfiguration ins Web stellen kann), was gleich einmal der Anlaß sein soll, auf die Veränderungen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen im letzten Jahr hinzuweisen: Danach kann prinzipiell jede Homepage im Zweifelsfall als "geschäftsmäßig" angesehen werden, was den Homepage-Betreibern eine Impressums-Pflicht aufzwängt ...

    ... Gemäß dieser gehören in ein Impressum Name und vollständige Anschrift des Seiteninhabers, teilweise sogar noch einige Daten mehr (eventuell Berufsbezeichnung und Umsatzsteueridentifikationsnummer), welches man sich unter anderem in einem Artikel von Domain-Recht genauer zu Gemüte führen kann. Für den Fall einer Abmahnung gilt jedoch zumeist: Ruhe bewahren - und erst einmal nicht zahlen. Insbesondere bei Internet-bezogenen Themen grassieren öfters einmal Massenabmahnungen mit teils dubiosen Hintergründen, welche sich sehr oft rechtlich überhaupt nicht halten lassen. Denn abmahnberechtigt ist erst einmal nur, wer im Wettbewerb mit dem jeweiligen Onlineangebot steht, also einen Schaden aufgrund der mißachteten Impressumspflicht (o.ä.) seines Konkurrenten reklamieren könnte ...

    ... Aber selbst hier kommen Abmahnungen des öfteren von eben erst gegründeten Scheinfirmen, welche nicht wirklich geschäftstätig oder aber nur scheinbar in diesem Geschäftsfeld aktiv sind. Desweiteren sind Abmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht prinzipiell illegal. Dies trifft zumeist auf Massenabmahnungen zu, in solchen Fällen sollte man sich zuerst einmal mit anderen Betroffenen zusammensetzen, da es sich vereint besser streiten läßt. Und letztlich besteht ein immer gangbarer Weg darin, der in der Abmahnung angebrachten Forderung (beispielsweise fehlendes Impressum) zu entsprechen, die Abmahnung selber aber nicht zu bezahlen ...

    ... Eine Unterschrift unter eine Abmahnung will auch so wohlüberlegt sein, droht sie im gewöhnlichen im Zuwiderhandlungsfall mit zumeist schon festgelegten Schadensersatzsummen von meist einigen tausenden Euro (bis hin zu Millionen Euro), sprich: Würde man nach der Unterzeichnung den Inhalt der Abmahnung erneut verletzten, würde es teuer werden. Leistet man die Unterschrift unter eine Abmahnung nicht, erfüllt aber die inhaltliche Forderung dieser, würde die Gegenseite gezwungen, rein für den Abmahnungsbetrag vor Gericht zu gehen - was sich insbesondere in strittigen Fällen für die Gegenseite zumeist nicht lohnen dürfte (das kann so sein, muß aber nicht) ...

    ... Letztlich besteht dann vor Gericht immer die Möglichkeit, mit dem Argument zu kommen, daß die Gegenseite ihre inhaltliche Forderung (beispielsweise nach einem Impressum) auch einfach und mehr oder weniger kostenlos per Mail hätte überbringen können. Der Gesetzgeber sagt hier eigentlich auch aus, daß immer die "Verhältnismäßgkeit" zu wahren ist, insofern kann es durchaus vorkommen, daß vor Gericht eine Abmahnung auch einmal zerpflückt wird, weil der Abmahngrund banal ist und - vor allem im elektronischen Zeitalter - eine Mail voll ausgereicht hätte, um das "Problem" aus der Welt zu schaffen. Auf diese Verhältnismäßigkeit kann man sich im übrigen jederzeit berufen (natürlich nur, wenn man Mailadresse oder Telefonnummer im Impressum hinterlassen hat), ganz besonders bei banalen Abmahnunggründen und bei Privatpersonen, welche ihre Webseiten unkommerziell betreiben.