ZitatOriginal von ernesto.che
Bey ebay.de ist es dank deutschem Recht verbindlich, wenn man einen Artikel versteigert, das dieser dann auch im ebay System verkauft wird.
Es ist rechtlich nicht nachweisbar das er den Artikel andersweitig verkauft hat, es steht da lediglich das der Artikel nicht mehr zu Verkauf steht, das ist auch bei ebay DE möglich.
und wie Nera schon gesagt hat, ist es albern.
Ich gehe auch Surrimugge nicht an, weil er die Mercury ersteigert hat...