Ich kenne die Gesetzestexte nicht, daher meine Frage: Müßte dazu nicht auch nachgewiesen werden, daß der Kopierschutz für die eingeschränkte oder nicht mehr gegebene Lauffähigkeit der Software verantwortlich zu zeichnen ist?
Mich erinnert das damals an Drakensang. Das lief nicht bei mir auf XP x64, weil der passende 64-bit Kopierschutztreiber fehlte. Auf Anfrage beim Hersteller mußte ich belegen, daß ich das Original besitze (per Foto), woraufhin mir eine cracked .dll geschickt wurde, die den Kopierschutz entfernt - ohne Weiterverteilungsrechte für die .dll natürlich.