ha! von wegen
Sendungen mit geringem Wert
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Die Befreiung ist unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers und unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder Geschenksendungen handelt.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabakwaren,
* Parfüm und Eau de Toilette.
Hinweis:
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro. Nur Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).
Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.