Da ich nicht sicher bin, ob Ihr das bei heise mitbekommen habt:
https://www.heise.de/newsticker/mel…en-4091751.html
Nvidia versendet gerade Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs, Non-Disclosure Agreements) an Journalisten und Redaktionen.
Heise hat dieses nicht unterzeichnet und veröffentlicht.
Darin steht unter Absatz 3:
"Recipient shall use Confidential Information solely for the benefit of NVIDIA [...]"
Also, dass der Empfänger von vertraulichen Informationen diese nur zu Gunsten von NVIDIA nutzen darf.
Definiert wird "Confidential Information" in Absatz 1:
""Confidential Information" shall mean any and all technical and non-technical information disclosed or made avalible to Recipient [...], including but not limited to the terms of this Agreement, assets, material technologies, and platforms."
Das übersetzt sich ungefähr zu: "Vertrauliche Informationen" bedeutet alle technischen und nicht-technischen Informationen, die gegenüber dem Empfänger offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden [...], inklusive, aber nicht beschränkt auf die Bedingungen dieser Vereinbahrung, Besitz, materielle Technologien und Plattformen.
Nach Abschnitt 4 verliert das NDA seine Wirkung, wenn die "Vertraulichen Informationen" bereits veröffentlicht wurden.
NVIDIA darf aber frei definieren, was sie als "Vertraulichen Informationen" einstufen.
In den Kommentaren bei Heise gibt es nun viel Diskussion über die korrekte Auslegung des NDAs.
Meiner Meinung nach ist die kritische Stelle das "made avalible to" in der Definition von "Confidential Information".
Wenn NVIDIA ein Testmuster versendet, dann fällt dies eindeutig unter diese Klausel.
Wenn nun eine Zeitschrift auf ein Problem aufmerksam macht (z.B. das 3,5 GB Speicherproblem der GTX970), dann verstößt sie gegen die NDA und bekommt keine Testmuster mehr.
Andere Zeitschriften wie die PCGH haben das NDA unterzeichnet.
Sie verteidigen mit einem jämmerlichen "Es nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird".