Weiss jemand von euch wielang man nicht bestellte Sachen aufbewahren muss?
Ich hab vor einigen Wochen ein Paket bekommen, mit einen Inhalt den ich niemals angefordert habe.
Ist mal verpflichtet sich bei dem Absender zu melden?
Weiss jemand von euch wielang man nicht bestellte Sachen aufbewahren muss?
Ich hab vor einigen Wochen ein Paket bekommen, mit einen Inhalt den ich niemals angefordert habe.
Ist mal verpflichtet sich bei dem Absender zu melden?
Ich glaube, das wäre das erste was ich gemacht hätte.
Vielleicht findest du ja anhand der Adresse die Telefonnummer raus.
Das hab ich versucht (hätte ich erwähnen sollen), aber ich finde den Absender in keinem Telefonbuch.
Ich dachte er meldet sich automatisch, da die Ware einen relativ hohen Wert hat und das fehlen bestimmt auffallen würde.
Allerdings hat sich bsiher noch keiner gemeldet
vll etwas altmodisch aber einen brief an den absender?
ebay oder behalten
Zurückschicken?? Spinnst du? LOL
Scherz beiseide: Ich hätte sofort ma n Brief geschrieben!
Ja hab ich auch schön überlegt. Aber wielang MUSS ich das aufbewahren? Der steht hier voll im weg der Riesenkarton
hat dir Mediamarkt nen riesen Fernseher geschickt?
ich weiß leider auch nicht, wie lang du ihn aufbewahren musst, wegschmeißen kannstes bestimmt nicht
aber nen Brief kannste doch hinschicken.
aber da gibts sowas was einen auch hindern kann irgendwas zu tun...
das "meins-prinzip"
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Was ist es denn eigentlich?
ZitatOriginal von Darkgeneral
hat dir Mediamarkt nen riesen Fernseher geschickt?
Liegts garnich so weit daneben ;).
Hab den Typen mal nen Brief geschreiben (0,55€ Porto, das darf der zahlen :D)
Ist es eigentlich strafbar wenn du gar nichts machst und abwartest?
war das ding denn direkt an dich adressiert?
Jo. Meine Name und meine Adresse stehen drauf. Hab das Paket geöffnet um nachzuschauen ob eine Rechnung beiliegt, aber es war keine dabei.
verdammt was ist es????
Du hättest das Paket nicht mal aufmachen sollen, denn so können die theoretisch von dir verlangen das du das Paket bezahlst... Einfach nicht annehmen und wieder zurückschicken ist die beste Möglichkeit von vornherein!
Hab ich das angenommen?
Ausserdem wusste ich nicht was da drin war, das war ein Karton in einem Karton. Und da ich auf etwas ähnlich grosses und schweres gewartet habe, hab ich das Ding natürlich geöffnet.
Ich habe ja Dienstag Prüfung und lerne schon heute *g*.
Du hast die Pflicht es ordnungsgemäß aufzubewahren, es nicht zu bezahlen und musst es auch nicht zurücksenden.
Das Zusenden stellt einen Antrag durch den Verkäufer dar. Wenn du es bezahlst oder es gebrauchst, ist es einen Antragsannahme und eine Kaufvertrag ist zu stande gekommen.
Ja und wie lange geht das?