Das Geschworenengericht in Santa Maria sprach den 46-jährigen Popstar vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen frei. Dies gab die Jury heute bekannt. Insgesamt wurden Jackson vier Missbrauchsfälle zur Last gelegt.
Jackson war um 22.48 Uhr MEZ vor Gericht erschienen - und damit verspätet zur geplanten Urteilsverkündung um 22.30 Uhr. Er trug eine Sonnenbrille, einen dunklen Anzug und dazu ein weißes Hemd mit dunkler Krawatte. Jackson wurde von seinen Eltern begleitet.
Wenige Minuten vor der geplanten Urteilsverkündung war der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Jackson noch auf dem Weg zum Gericht. Jacksons Wagenkarawane war mit deutlicher Verspätung von seiner Ranch aufgebrochen und befand sich zum angesetzten Termin noch mehr als 30 Kilometer entfernt von Santa Maria. Mehrere US-Fernsehsender zeigten Luftaufnahmen, auf denen zu sehen war, wie vier schwarze Geländewagen über die Autobahn rasten.
Richter Rodney Melville hatte dem Angeklagten nach Angaben des Fernsehsenders Fox eine Verlängerung von einer Stunde eingeräumt. Das Gericht war laut Fox von tausenden Journalisten, Fans und Neugierigen umringt. "Michael ist unschuldig", riefen Jacksons Fans in Sprechchören. Polizisten hatten das Gericht gesichert und den Zugang zu dem Gebäude beschränkt.
Die zwölf Geschworenen waren heute Morgen (Ortszeit) abermals im Gericht von Santa Maria eingetroffen, um ein Urteil über die zehn Anklagepunkte zu finden. Seitdem der Fall am 3. Juni in ihre Hände gelegt wurde, hatten sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 28 Stunden hinter verschlossenen Türen beraten.
Jackson war in zehn Punkten angeklagt. Dem 46-Jährigen wurde in dem viermonatigen Verfahren unter anderem angelastet, vor zwei Jahren einem damals 13-jährigen Jungen in vier Fällen Alkohol eingeflößt und ihn dann sexuell missbraucht zu haben.
Die Geschworenen mussten aber auch über den Anklagepunkt der so genannten Verschwörung, der Verabredung zu einer Straftat, entscheiden. Er gliederte sich in drei Unterpunkte: Verschwörung zur Erpressung, zur Kindesentführung und zur Freiheitsberaubung. Jedes dieser Verbrechen musste auf ein gesondertes Motiv zurückgeführt und getrennt entschieden werden.